@article{Ebert_2022, title={Gender Equality und Rechtsstaatlichkeit in der EU: Die polnische Justizreform}, volume={6}, url={https://opengenderjournal.de/article/view/201}, DOI={10.17169/ogj.2022.201}, abstractNote={<p style="font-weight: 400;">Rechtsstaatlichkeit und <em>gender equality</em> sind in der Europäischen Union (EU) in Artikel 2 des Vertrages von Lissabon (EUV) als Grundwerte der Union verankert. Jüngst wurde die Auszahlung von EU-Mitteln in der Richtlinie 2020/2092 an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit gekoppelt. Im Rahmen der umstrittenen Justizreform in Polen leitete die Europäische Kommission zudem erstmalig ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Artikel 7 EUV ein, um die Werte der EU zu schützen. Doch das darin gewährte Gleichstellungsgebot stößt an seine Grenzen, wo Kompetenzen zwischen den Mitgliedstaaten und der Union aufgeteilt sind und der Zugang zur Politikgestaltung betroffen ist. Letzterer ist für die stetige Neudefinition von Geschlecht von Bedeutung. Dies wird am Beispiel des Gender-Quality-Aktivismus und der aktuellen Justizreform in Polen deutlich. Die in diesem Zusammenhang erfolgten Entscheidungen des Gerichtshofes der EU können nur punktuell eingreifen, sind jedoch kein Garant für eine nachhaltige politische und gesellschaftliche Berücksichtigung von <em>gender equality.</em></p>}, journal={Open Gender Journal}, author={Ebert, Berit}, year={2022}, month={Nov.} }