Ethische Standards

Als wissenschaftliche Zeitschrift verpflichtet sich das Open Gender Journal mit seinen Qualitätssicherungsverfahren und Publikationsprozessen einen Beitrag zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu leisten. Dazu ergreift die Zeitschrift verschiedene publikationsethische Maßnahmen, die in Auseinandersetzung mit den Kernpraktiken und Richtlinien des Committee On Publication Ethics (COPE) entwickelt wurden. Die kritische Auseinandersetzung mit Machtverhältnissen innerhalb der Wissenschaft sowie ein reflektierter Umgang mit den Herausforderungen von Inter- und Transdisziplinarität gehören zum Selbstverständnis der Zeitschrift und informieren unsere publikationsethischen Standards und die Gestaltung von Arbeitsabläufen.

Die konkreten Verantwortungsbereiche und Aufgaben von Autor_innen, Redaktion und Gutachter_innen sind im Folgenden aufgeführt:

Einhaltung und Überprüfung wissenschaftlicher Standards

  • Autor_innen sind verpflichtet nach wissenschaftlichen Standards zu arbeiten. Alle dem Sinn entnommenen sowie wörtlich zitierten Angaben anderer sind im Manuskript durch klare Referenzen zu kennzeichnen.
  • Redakteur_innen prüfen vor der Begutachtung jeden Beitrag dahingehend, ob er wissenschaftliche Mindeststandards erfüllt. Nur wenn diese eingehalten sind, wird der Beitrag in die Begutachtung gegeben.
  • Gutachter_innen informieren die Redaktion im Falle eines Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Sie achten darauf, Textstellen, die dem Sinn oder dem Wortlaut nach anderen wissenschaftlichen Werken entlehnt sind, jedoch nicht als Zitate oder Entlehnungen gekennzeichnet worden sind, anzumerken und konkret auszuweisen, welche Literatur einzuarbeiten ist.

Qualitätssicherung

  • Redakteur_innen sind dazu verpflichtet, Manuskripte allein auf Basis ihres Inhaltes zu beurteilen. Hinweise auf die Affiliation, Nationalität, religiöse, politische und sonstige Positionierungen, Gender, Alter etc. dürfen keinen Einfluss auf die Bewertung des Manuskripts haben.
  • Bei der Gestaltung von Qualitätssicherungsprozessen und der Auswahl von Gutachter_innen berücksichtigt die Redaktion die spezifischen Herausforderungen inter- und transdisziplinärer Forschungsansätze sowie der Begutachtung von Beiträgen, die im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Tagungen publiziert werden.
  • Die kritische Auseinandersetzung mit Machtverhältnissen innerhalb der Wissenschaft informiert die Gestaltung von Qualitätssicherungsverfahren und die Auswahl von Gutachter_innen durch die Redaktion.
  • Gutachter_innen haben die Aufgabe, den für das Manuskript verantwortlichen Redakteur_innen eine wissenschaftlich fundierte und argumentativ nachvollziehbare Einschätzung über die wissenschaftliche Eignung eines Manuskripts für das Open Gender Journal zu geben und formulieren Vorschläge, um die Manuskripte argumentativ zu optimieren.
  • Gutachter_innen sollten nur diejenigen Manuskripte betreuen, für die sie auch eine fachliche Expertise haben.
  • Gutachter_innen achten darauf, das Manuskript lediglich auf Basis des fachlichen Inhalts zu bewerten. Hinweise auf die Affiliation, Nationalität, religiöse, politische und sonstige Positionierungen, Gender, Alter etc. dürfen keinen Einfluss auf die Bewertung des Manuskripts haben. Kritik kann und soll im Rahmen einer klar nachvollziehbaren, fachlichen Argumentation erfolgen. Jegliche persönliche oder gar diskreditierende Kritik an Autor_innen ist inakzeptabel.
  • Im Falle sich widersprechender gutachterlicher Empfehlungen entscheiden Redakteur_innen über die Gewichtung, holen bei Bedarf weitere Gutachten ein und erarbeiten einen Lösungsvorschlag, mit dem sie an die Autor_innen herantreten.
  • Autor_innen müssen ggf. mehrfach Änderungen in ihrem Manuskript vornehmen. Sie treten dabei mit dem Redaktionsteam in Dialog und legen dar, wie sie mit gutachterlichen Empfehlungen umgehen. Sie haben die wissenschaftliche Freiheit, die gutachterlichen Empfehlungen nach ihren Einschätzungen umzusetzen.
  • Nach Abschluss des Überarbeitungsprozesses treffen Redakteur_innen die Entscheidung über die Annahme bzw. Ablehnung eines Manuskriptes.

Wissenschaftliches Fehlverhalten

  • Im Fall des Verdachtes auf wissenschaftliches Fehlverfahren bei eingereichten Manuskripten verpflichten sich Redakteur_innen gemäß der Verfahrensweisen des Committee on Publication Ethics (COPE Council. COPE Flowcharts and infographics — Plagiarism in a submitted manuscript — English. https://doi.org/10.24318/cope.2019.2.1) vorzugehen und über den weiteren Publikationsablauf zu entscheiden.
  • Im Fall des Verdacht auf ein unethisches Publikationsverhalten, wie beispielsweise eines Plagiats oder eines anderweitigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei bereits veröffentlichten Beiträgen, wird das Open Gender Journal in Anlehung an die Verfahrensweisen des Comittee on Publication Ethics einen zweistufigen Prozess initiieren. Zunächst werden die Autor_innen von der Redaktion über den Verdacht ihres wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Kenntnis gesetzt und zudem aufgefordert werden, innerhalb einer anberaumten Frist Stellung zu beziehen. Die Autor_innen verpflichten sich eine Stellungnahme einzureichen. Sollte sich der Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens erhärten, verpflichtet sich die Redaktion, die Autor_innen über die Konsequenzen zu informieren und die jeweilige Publikation nach den Vorgaben von COPE zu kennzeichnen. Wissenschaftliches Fehlverhalten kann eine gekennzeichnete Korrektur des publizierten Artikels oder eine Zurücknahme des Artikels nach sich ziehen. Im Falle dessen, das keine Stellungnahme abgegeben wird, behält sich das Open Gender Journal rechtliche Schritte vor sowie die Institutionen der Autor_innen in Kenntnis zu setzen.

Transparenz und Umgang mit Interessenkonflikten

  • Autor_innen sind dazu verpflichtet, Finanzierungen, die zur Förderung der im Beitrag angestellten Forschung geführt haben, transparent offenzulegen. Dies schließt die Angabe der Fördernummer bzw. der Referenznummer der Finanzierung mit ein.
  • Autor_innen sind dazu verpflichtet, auf potentielle Interessenkonflikte hinzuweisen. Dazu reicht es, wenn sie konkurrierende Interessen im Rahmen eines separaten Statement zu Interessenkonflikten angeben.
  • Redakteur_innen sollten die finanziellen Forschungsförderungen, die die Erarbeitung des Manuskripts maßgeblich unterstützt haben, kennen und die daraus resultierenden Interessenkonflikte eingehend abwägen.
  • Redakteur_innen verpflichten sich im Falle des Eintreten von Interessenkonflikten, die sich aus persönlichen und/oder kooperativen Beziehungen speisen, transparent zu kommunizieren sowie die redaktionelle Betreuung des Manuskripts abzugeben.
  • Gutachter_innen verpflichten sich Interessenkonflikte, die sich aus persönlichen und/oder kooperativen Beziehungen stellen, zu kommunizieren und die Betreuung des Manuskripts abzugeben.
  • Gutachter_innen sollten die Begutachtung der Beiträge nicht mit der Verfolgung eigener wissenschaftlicher Interessen verbinden.

Zeitplanung

  • Das Open Gender Journal verpflichtet sich, allen am Publikationsprozess Beteiligen eine optimierte Zeitplanung zu gewährleisten und minimiert somit das Risiko, dass Autor_innen ihren Artikel aufgrund des Mangels an zeitlichen Ressourcen zurückziehen.
  • Redakteur_innen kommunizieren die Formalia, die die Einreichung von Gutachten betreffen frühzeitig und bestenfalls in der ersten Korrespondenz mit den Gutachter_innen. Dies betrifft insbesondere die zeitliche Frist zur Einreichung der Gutachten.
  • Gutachter_innen achten darauf, die abgesprochene Frist für die Einreichung der Gutachten einzuhalten und kommunizieren transparent an die Redaktion, wenn sie eine Fristverlängerung benötigen.
  • Autor_innen werden frühzeitig auf die Dauer des Publikationsprozesses hingewiesen und sind ihrerseits verpflichtet, dem Redaktionsteam zu kommunizieren, falls Änderungen am Manuskript mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Autor_innenschaft

  • Autor_innen sollen nur jene als Koautor_innen aufführen, die einen genuinen und nachvollziehbaren Beitrag zum wissenschaftlichen Inhalt des Manuskriptes geleistet haben (siehe dazu Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG).
  • Korrespondenzautor_innen tragen Sorge dafür, dass die Endfassung des Manuskripts allen Koautor_innen vorliegt und mit diesen für die Veröffentlichung abgestimmt ist.

Vertraulichkeit

  • Redakteur_innen, Gutachter_innen und Autor_innen verpflichten sich, den Inhalt der Manuskripte und Gutachten sowie alle darin enthaltenen persönlichen Daten vertraulich zu behandeln.
  • Redakteur_innen und Gutachter_innen dürfen ohne ausdrücklichen und schriftlichen Konsens der Autor_innen, Informationen und Ergebnisse aus unveröffentlichten Manuskripten nicht zum Zwecke ihrer eigenen Forschung verwenden.