Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Redaktion des Open Gender Journal unterstützt durch Berlin Universities Publishing sind bemüht, das Web-Angebot des Open Gender Journals barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin BIKTGBln vom 4. März 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand des auf Basis der Content Management Software Open Journals Systems (OJS) des Softwareherstellers Public Knowledge Project (PKP) in der Version 3.3 an der Universitätsbibliothek der Freien Universität gehosteten Web-Angebots unter der Domain https://opengenderjournal.de/.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung sowie auf Informationen des Softwareherstellers PKP.
Die oben aufgeführten Web-Angebote sind weitestgehend barrierefrei. Sie sind aber noch nicht komplett mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar.
Die Barrierefreiheit des oben aufgeführten Web-Angebots wird grundlegend durch die Vorarbeiten des Softwarehersteller PKP bestimmt. PKP bemüht sich im Rahmen seiner Accessibility Interest Group kontinuierlich die Barrierefreiheit seiner Produkte zu verbessern. Dementsprechend sind neuere Softwareversionen in der Regel barrierefreier als ältere Softwareversionen. Die Versionen ab 3.x von OJS und OMP wurden bereits durch PKP einem externen Accessibility Audit unterzogen und werden kontinuierlich verbessert, basierend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen. Eine Barrierefreiheitserklärung für das OJS 3.3 Default Theme kann bei PKP eingesehen werden. Anpassungen des Designs des Web-Angebots durch die Redaktionen können zu Änderungen im Grad der Barrierefreiheit führen.
Eingeschränkt barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung ist geplant:
- Die Bedienbarkeit der Websites mittels Tastatur ist gegeben, jedoch ist der Tastaturfokus nicht durchgängig sichtbar. An einigen Stellen besteht zudem Optimierungsbedarf bei der Reihenfolge der Tabulatorschritte.
- Alternativtexte sind nicht durchgängig verfügbar.
- Der Farbkontrast kann in bestimmten Konstellationen etwas niedriger als der Standard der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
- Die PDFs sind nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft Struktur- und Pfadelemente außerhalb des Inhaltes der PDFs.
An einer Verbesserung der Zugänglichkeit wird gearbeitet. Dazu stellt die Freie Universität Berlin ihren Web-Redakteur*innen eine umfassende Anleitung zum Aufbau und zur Pflege barrierefreier Internetangebote zur Verfügung und berät Redaktionen bezüglich der Erstellung barrierefreier Webauftritte und Publikationsformate. Zusätzlich arbeiten wir mit dem Softwarehersteller PKP zusammen, um die Barrierefreiheit von OJS und OMP zu verbessern. Eine spezielle Anleitung zur barrierefreien Gestaltung von OJS und OMP stellt auch der Softwarehersteller PKP bereit.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04. Dezember 2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04. Dezember 2023 überprüft.
Feedback und Kontakt
Die Inhalte des Internetauftritts sollen für Menschen mit Behinderungen sowie für Menschen mit temporären oder situationsbedingten Einschränkungen gleichermaßen nutzbar sein. Sollten Sie auf unseren Webseiten auf Mängel aufmerksam werden, freuen wir uns über Ihren Hinweis.
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Durchsetzungsverfahren und Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Falls Sie seitens der Redaktion von Open Gender Journal oder der Freien Universität Berlin nicht innerhalb einer Frist von einem Monat eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, oder unsere Antwort nicht zufriedenstellend sein sollte, können Sie sich an die Beauftragte für digitale Barrierefreiheit des Landes Berlin wenden.